Gesuche
Gemäss Stiftungszweck sind verschiedene Arten von Gesuchen möglich.
Der Bezug zur Stadt Willisau muss jedoch ersichtlich sein.
- Privatpersonen
- Firmen (Start-ups)
- Vereine, Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Infrastrukturprojekte
Wir bitten Sie, möglichst genau ihren Bedarf an finanziellen Mitteln zu dokumentieren oder zu begründen (Höhe des Betrages, Darlehens, Beteiligung).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zusprechung von Leistungen. Über Gesuche entscheidet ausschliesslich der Stiftungsrat. Die Anfragen werden vertraulich behandelt. Die Gesuchsstellenden werden über den Entscheid des Stiftungsrates informiert.